Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Freie Wähler Stadtratsfraktion stellt folgende Anfrage:

Werden baurechtliche Verordnungen an den Ingolstädter Schulen für einen optimalen Schulbetrieb eingehalten?

Begründung:

Aufgrund verschiedener Rückmeldungen und eigener Beobachtungen in Schulgebäuden sehen wir eine Überprüfung baurechtlicher Verordnungen als notwendig an.

Uns ist bekannt, dass Schulleitungen mit dem Städtischen Bauamt Mängellisten abarbeiten. Unsere Anfrage zielt vor allem auf folgende Punkte ab:

  1. Wurden bei bestehenden Schulen und bei Schulhausneubauten akustische Messungen durchgeführt, ob Richtwerte eingehalten werden?
  2. Stehen ausreichend Toilettenanlagen und Waschbecken für Schüler und Schülerinnen, sowie den Lehrkräften und den Verwaltungspersonal zur Verfügung?
  3. Wurden die bestehenden Freianlagen für die Schüler und Schülerinnen auf ausreichende Größe und Funktionalität überprüft?

Zu 1.

Vor allem in der Grundschule ist die Akustik beim Erlernen der Sprache von elementarer Bedeutung. Die große Heterogenität der Schüler und Schülerinnen umfasst Hörgeschädigte, Kinder mit nicht deutscher Muttersprache, Symptomen des Aufmerksamkeitsdefizits und anderen psychosomatischen Störungen.

Um eine fehlerfreie Übertragung des Informationsgehaltes im sprachlichen Kontext zum Schüler zu ermöglichen, sowie die Aufmerksamkeit und Konzentration während des Unterrichts zu gewährleisten, ist hierfür eine gute bis hervorragende Sprachverständlichkeit notwendig.

Lärm und Halligkeit werden von Schülerinnen und Schülern wie auch von Lehrkräften als sehr unangenehm empfunden. Die Schülerinnen und Schüler leiden unter der schlechten Sprachverständlichkeit und können dem Unterricht nur schwer folgen. Das führt zu einer schnellen Ermüdung und Beeinträchtigung ihrer Leistungen. Die Lehrkräfte empfinden die schlechte Akustik und die damit verbundenen hohen Geräuschpegel als Stressbelastung. Zudem müssen sie ihre Stimmen deutlich stärker belasten, möglicherweise mit der Folge von gesundheitlichen Problemen. Welche Bedeutung die Raumakustik in Klassenzimmern und in Lernräumen des schulischen Ganztages für das Wohlbefinden und die Gesundheit des Lehrpersonals hat, wird vielfach unterschätzt. Die gute akustische Gestaltung des Klassenzimmers Voraussetzung für einen effektiven Unterricht. Anlass für die Anfrage war eine negative Überprüfung der Akustik an einer Grundschule.

Zu 2.

Welche Vorteile und Nachteile zeigen die verschiedenen Sanitär- und Toilettenanlagen, zum Beispiel wasserlose Urinale? Schulen mit kooperativem Ganztag benötigen eine größere Anzahl an Toilettenanlagen und Waschbecken.

Zu 3.

Kinder brauchen Platz zum Spielen, Toben, zur Bewegung und auch Ruheplätze. Dafür sieht die Schulbauverordnung 3m² Pausenhoffläche pro Schüler und Schülerin vor. Wo möglich sollte die Stadt Ingolstadt diesen Richtwert zu Gunsten der Kinder überschreiten.

Die Pausenhofgestaltung im Schulzentrum Südwest müsste dringlich mit dem Umzug der Grundschule Haunwöhr in den Nordtrakt umgesetzt werden. Alle Schulen sollten im Rahmen einer Schülerbefragung an der Pausenhofgestaltung beteiligt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hans Stachel, Fraktionsvorsitzender                     Raimund Reibenspieß

(im Namen der FW Stadtratsfraktion)                    Stadtrat