Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Lehmann,

die FW Stadtratsfraktion beantragt,

der Stadtrat möge beschließen:

  1. Bei beschränkten Ausschreibungen wird – soweit rechtlich zulässig - mindestens ein Prozentsatz von 50 % regionale Bewerber eingeladen.
  2. Soweit rechtlich zulässig wird gesonderte Abrechnung von Anfahrtskosten im Leistungsverzeichnis ausgeschlossen.

Begründung:

Von der Stadt Ingolstadt werden in den kommenden Jahren Bauinvestitionen in erheblichem Umfang realisiert. Ein Teil der Maßnahmen wird über beschränkte Ausschreibungen erfolgen.

In diesem Bereich hat die Verwaltung rechtlich zulässige Möglichkeiten, durch die Einladung auf den Teilnehmerkreis einzuwirken.

Die Ortsnähe der Auftragnehmer garantiert nicht nur für Ortskenntnis sondern auch für engagiertes und verantwortungsbewusstes umsetzen der Planungen.

Von Seiten der Verwaltung sind daher die rechtlich zulässigen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie der Anteil  der regionalen Bewerber erhöht werden kann. Ggf. sollte dies in Absprache mit dem kommunalen Prüfungsverband erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Markus Reichhart, MdL, Fraktionsvorsitzender
(im Namen der FW Fraktion)