13.11.2015
Zwangsvermietung wäre verwaltungstechnisches Monstrum

Die beiden ehemaligen Stadträte der Linken, die sich der Bürgergemeinschaft Ingolstadt (BGI) angeschlossen haben, scheinen in der vierköpfigen Fraktion die beiden bürgerlichen Stadträte bereits erfolgreich an die Wand, oder genauer gesagt in die linke Ecke, gedrängt zu haben. Anders sind die wirren Erklärungen der Fraktion unter der Überschrift „Beseitigung von Leerstand bei Wohnungen“ nicht zu erklären.

Der Ruf nach Zwangsvermietungen oder nach Bußgeldern für Eigentümer leer stehender Wohnungen ist nichts anderes als ein Griff in die die klassenkämpferische Mottenkiste. Geradezu grotesk ist die Forderung, die Stadt solle zwangsvermietete Wohnungen zu einem Mietzins in Höhe von 4,50 Euro pro Quadratmeter anbieten. „Das läuft praktisch auf eine Enteignung der Eigentümer hinaus“, erklärt dazu FW-Vorsitzender Hans Stachel. Die allermeisten Wohnungs- und Hausbesitzer hätten das größte Interesse, ihre Immobilien zu vermieten, sagt Stachel weiter. Wenn Wohnungen oder Häuser leer stünden, dann in den meisten Fällen nur vorübergehend oder aus jeweils sehr unterschiedlichen Gründen. Eine „Zweckentfremdungssatzung“, wie von der BGI vorgeschlagen, wäre ein verwaltungstechnisches Monstrum, mit dem auf wenige Spatzen geschossen würde.

„Mit den Freien Wählern sind solche sozialistisch eingefärbten Spinnereien nicht zu machen“, betonen Stachel und Springl und wundern sich, „dass die bürgerliche Hälfte der BGI-Fraktion diesen Unsinn mitträgt.“

Hans Stachel

Vorsitzender FW Ingolstadt e.V.