30.11.2012
Versetzter Unterrichtsbeginn als Möglichkeit zur Entzerrung des morgendlichen Stoßverkehrs?

Seit mehr als zehn Jahren wird der versetzte Unterrichtsbeginn als Allheilmittel für die Verringerung des morgendlichen Verkehrschaos gesehen. Einige Städte in der Bundesrepublik haben den Unterrichtsbeginn flexibel im Zeitfenster von 07.30 Uhr bis 08.30 Uhr gestaltet, andere Städte lassen Grundschulen in der ersten Stunde, weiterführende Schulen in der zweiten Stunde beginnen.

Da davon auszugehen ist, dass die Schülerinnen und Schüler der Grund- und Haupt- bzw Mittelschulen in der Nähe ihres Wohnortes beschult werden, würde sich die Entzerrung auf die weiterführenden Schulen beschränken. Auch wenn sich seit dem Neubau des Gymnasiums in Gaimersheim und der Realschule in Lenting die Schülerströme gewandelt haben, ist der Anteil der Gastschüler aus den Landkreisen Eichstätt und Pfaffenhofen nicht unerheblich. Für diese Schüler müssen Anschlussmöglichkeiten und Verbindungen des ÖPNV aber auch mit der Deutschen Bahn AG abgestimmt werden.

Problematisch stellen sich aber auch Schulen dar, die gemeinsam mit anderen Schulen Sportstätten und andere Einrichtungen nutzen. Als Beispiel seien die Bäder oder die Paul-Wegmann-Halle genannt; letztere wird sowohl von Schülern der Mittelschulen als auch von den Gymnasiasten des Schulzentrum Südwest genutzt.

Die Erstellung eines Stundenplans und eines Nutzungsplans für Sportstätten und Fachräume ist ein Puzzle mit unendlich vielen Teilen. Die Einbeziehung von versetzt ablaufenden Unterrichtsstunden würde die Direktoren vor neue Herausforderungen stellen.

Hier stellt sich auch bei einigen Schulen die zusätzliche Komplikation der geteilten Lehrkräfte dar, die ihre Stundenkontingente in verschiedenen Schulen erbringen

Demgegenüber steht die erhoffte Entzerrung des morgendlichen Verkehrschaos.

Ob die Hoffnung Realität wird, bliebe abzuwarten. Untersuchungen aus dem Jahr 2002 haben ergeben, dass die Stadt Ingolstadt nur unwesentliche Einsparungen erzielen könnte und auch der Zeitgewinn für die Schüler marginal sei.

Es stellt die Frage ob Familien mit Kindern in Schulen mit unterschiedlichem Schulbeginn diese Veränderung begrüßen würden. Man stelle sich die alleinerziehende Mutter im Ingolstädter Stadtgebiet vor, deren Grundschulkind, zwar wohnortnah eingeschult, den Unterrichtsbeginn um 08.00 Uhr hat, deren älteres Kind am Gymnasium aber bereits um 07.30 Uhr beginnt.

Voraussetzung für weitere Überlegungen in diese Richtung sind eine dezidierte Überprüfung der Schulwege, der Nutzungsüberschneidungen von Räumlichkeiten und von Personalresourcen.

Nur wenn bei dieser Überprüfung ein positives Ergebnis erzielt wird und die Lösung einen Vorteil für die Schülerinnen und Schüler aber auch für die Lehrer darstellt, kann man ein Konzept entwickeln.