30.11.2014
Verbote umsetzen

Verbote nützen nichts, wenn ihre Einhaltung nicht kontrolliert und durchgesetzt wird. Das gilt auch für das Verbot des übermäßigen Alkoholgenusses in allen städtischen Grünanlagen, insbesondere auf Kinderspielplätzen. Auch auf allen anderen öffentlichen Flächen außerhalb zugelassener Schankanlagen ist der übermäßige Genuss von Alkohol untersagt.

Eine entsprechende Satzungsänderung wurde auf Initiative von Freien Wählern und CSU im März 2011 vom Stadtrat beschlossen. Verbessert hat sich die Situation seitdem aber kaum. Nach wie vor fühlen sich viele Bürgerinnen und Bürger durch Betrunkene massiv gestört oder sogar bedroht.

Wie ernst das Problem ist, zeigt ein Vorfall vor wenigen Tagen, als drei minderjährige Mädchen stark betrunken aufgegriffen wurden und ins Klinikum gebracht werden mussten. Örtliche Schwerpunkte der Szene sind in der Altstadt die kleine Grünanlage an der Josef-Ponschab-Straße und der Spielplatz an der Hallstraße. Die Stadtratsfraktion der Freien Wähler fordert die Stadtverwaltung auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Alkoholverbot im öffentlichen Raum stärker zu kontrollieren, eventuell durch den städtischen Ordnungsdienst oder durch zusätzliche Beleuchtung.

Unbefriedigend ist auch die Situation auf dem Viktualienmarkt, wo es vor kurzem erneut zu einer Schlägerei gekommen ist. Da der städtischen Tochtergesellschaft IFG das Hausrecht zusteht, befinden sich die Besucher rechtlich auf Privatgrund. Die Polizei, aber auch der städtische Ordnungsdienst kann deshalb dort nicht ohne weiteres eingreifen.

Der Viktualienmarkt sollte deshalb wieder als öffentliche Fläche gewidmet werden und nur die Bewirtschaftung der Buden über die IFG erfolgen, schlägt die FW-Fraktion vor.

 

Peter Springl, Fraktionsvorsitzender
(für die FW Stadtratsfraktion)