08.10.2013
Stellungnahme: Tempo 30 in der Altstadt

Die Geschwindigkeitsregelungen in der Innenstadt sind abgewogen und haben sich in der Praxis bewährt. Innerhalb des Stadtmauerrings ist eine Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h praktisch nicht zulässig. Allerdings werden die Tempolimits oft nicht eingehalten.

Aus Personalmangel hat sich die Polizei aus der Geschwindigkeitsüberwachung in der Innenstadt „gefühlt“ verabschiedet. Regelungen werden aber leider nur eingehalten  wenn sie überwacht werden.

Gemeinden in Bayern haben die Möglichkeit, Geschwindigkeitsüberschreitungen zu verfolgen und zu ahnden. Das Rad muss also nicht neu erfunden werden. Es könnte z. B. auf die Erfahrungen von Neuburg mit kommunalen Blitzern zurückgegriffen werden.

Wichtig ist ferner, dass die Bürger nicht  das Gefühl haben, „abgezockt“ zu werden.

Die Geschwindigkeitsüberwachung  soll in erster Linie der Sicherheit der Bürger dienen. Deswegen soll vorzugsweise vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen und an Gefahrenstellen geblitzt werden. Wo genau, dazu sollten die Bezirksausschüsse gehört werden.

 

Peter Springl

OB-Kandidat