01.07.2016
Stellplatzschlüssel für Studentenwohnungen noch zeitgemäß?

Werden in Ingolstadt Wohnungen für Studierende oder Auszubildende gebaut, so muss pro Wohnung ein halber Stellplatz ausgewiesen werden. Das sieht die örtliche „Satzung über die Herstellung und Ablösung von Garagen und Stellplätzen“ vor.

Die Stadtratsfraktion der Freien Wähler hat Zweifel, ob diese Regelung noch zeitgemäß und praxisnah ist, da ein großer Teil der Studierenden über ein eigenes Fahrzeug verfügt. Werden Wohnungen für Studierende und Azubis in älteren, gewachsenen Siedlungsgebieten gebaut, wo der Raum für Parkplätze ohnehin schon knapp ist, kann es buchstäblich eng werden.

Die FW-Stadtratsfraktion hat deshalb einen Prüfantrag gestellt, in dem die Stadtverwaltung aufgefordert wird zu untersuchen, ob der geltende Stellplatzschlüssel sich in der Praxis bewährt hat oder ob eine Differenzierung je nach Lage der Wohnungen sinnvoll erscheint und praktikabel wäre.

Die FW-Fraktion möchte auch erfahren, ob Fälle von Missbrauch bekannt sind, das heißt, dass Wohnungen, die für Studierende und Azubis gebaut worden sind, anderweitig vermietet werden. In diesem Fall würde sich ein Investor durch den niedrigen Stellplatzschlüssel einen unrechtmäßigen Vorteil verschaffen. Außerdem möchte die FW-Fraktion erfahren, wie viele Wohnungen für Studenten und Auszubildende im Grundbuch eingetragen sind und wie viele Baugenehmigungen aktuell vorliegen.

Peter Springl, Fraktionsvorsitzender
(für die FW-Stadtratsfraktion)