09.06.2022
Presseerklärung der Vertreter des Bürgerbegehrens | Stadt Ingolstadt zeigt ihr wahres Gesicht und lässt die Katze aus dem Sack

Der Rechtsreferent der Stadt, Dirk Müller sagt selbst, dass es keine Gleichberechtigung zwischen der Stadt und dem Bürgerbegehren gibt. „Das liegt daran, dass in mit einem - aus unserer Sicht unredlichen – Manöver, das zulässige Bürgerbegehren abgelehnt wurde.“ so Ralf Bauernfeind einer der Initiatoren.

Dann wird ein inhaltlich gleiches Ratsbegehren auf den Weg gebracht. Ist doch toll und demokratisch, denken da viele. „Nein, ist es nicht!

Bei einem zulässigen Bürgerbegehren gäbe es Chancengleichheit, bei einem Ratsbegehren nicht.“ ergänzt Armin Herker. Bei jeder Aktion der Stadt, also zum Beispiel einer mehrseitigen Argumentation in der Theaterzeitung „Flugschrift“ müsste ein Bürgerbegehren gleichberechtigt behandelt werden. Bei einem Ratsbegehren ist das nicht so.

Aktuell werden von der Stadt und den Unterstützern riesige Summen für Veröffentlichungen, Plakatierung, Feste und sogar einen Kinofilm ausgegeben. „Da haben wir als reine Bürgerinitiative keine Chance!“ meint Franz Appel. „Wir wollten im Dialog mit der Stadt eine faire Beteiligung, um nicht klagen zu müssen. Aber so blieb uns keine Wahl.“

Wenn Rechtsreferent Müller meint, dass bei einem Ratsbegehren im Vergleich zu einem Bürgerbegehren die Stadtangestellten zum Thema Stellung nehmen dürfen, dann ist das richtig. Aber das darf nur sachlich und tatsachenbasiert geschehen.

Dass ein Knut Weber in einem Beirat unzulässige Beschlüsse herbeiführt oder - wie Herr Müller selbst sagt - „polemisiert“, ist nicht nur unzulässig, sondern auch sehr schlechter Stil. Herr Weber ist seit 12 Jahren Intendant und somit für das Stadttheater mit zuständig. Seit 12 Jahren gibt es keinen Sanierungsplan für das Stadttheater. Es fehlt eine komplette Bestandsaufnahme des Sanierungsbedarfs und eine Planung des Sanierungsablaufs.

Generell muss man sich fragen, wie ernst es der OB mit der Bürgerbeteiligung nimmt, wenn es um eine andere Meinung geht? Ein Machtwort zur echten, fairen Bürgerbeteiligung hätten die Ingolstädter verdient und erwartet. Keine juristische Maximalausnutzung aller einseitigen Vorteile eines Ratsbegehrens.