14.11.2021
Offener Brief: Fragen zum Standort der Kammerspiele

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Scharpf,

sehr geehrter Herr Fall,

 

nachdem nunmehr die beiden Hearings stattgefunden haben und bis dato keine validen Kostenangaben erkennbar sind, erlauben wir uns im Vorfeld der für den 06.12.2021 angekündigten Sitzungsvorlage zu den Kammerspielen vorsorglich die von uns für notwendig erachteten Themenkomplexe zusammenzufassen und mehrere Fragen an Sie zu richten.

Die Antworten hierzu sind für uns unabdingbare Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle Beschlussfassung im Ingolstädter Stadtrat.

  1. Beim Kammerspiel-Hearing vom 10.11.2021 wurden 99 Sitzplätze für das bestehende „Kleine Haus“ genannt. Ist dies so korrekt? Wir bitten um detaillierte Besucherzahlen für das Jahr 2019 (vor Corona) für das Große Haus, den Festsaal, das Kleine Haus, die Werkstattbühne und das Studio. Die Auflistung sollte die Anzahl der Veranstaltungen, die jeweilige Besucherzahl und den Grad der Auslastung enthalten.
     
  2. Des Weiteren bitten wir um konkrete Kostendarstellung für den Anbau der Werkstätten am bestehenden Stadttheater, deren Kosten – wie beim letzten Hearing zu hören war – herausgerechnet werden sollen.
     
  3. In der Sitzungsvorlage sind alle durch den Bau der Kammerspiele ausgelösten Kosten darzustellen, egal ob die Stadt selbst, die IFG, die Kommunalbetriebe oder andere Töchter der Stadt Ingolstadt haushaltstechnisch hierfür Kostenträger sind. Hier sind die Rückbaukosten der Tiefgarage und die Zuweisungsfähigkeit dieser Kostenpositionen explizit aufzuführen. Auch die Kostenansätze für die Umfeldanpassungen (Straßen, Wege und Plätze) sind zu benennen.
     
  4. Auch der Ansatz der Grundstückskosten oder einer etwaigen Erbpacht ist aufzulisten.
     
  5. Unseres Erachtens sind auch Ausgleichszahlungen an die IFG (Tiefgaragenstellplätze Ablöse nach Wert – nicht nach Buchwert), etwaige Rückzahlungsforderungen der Regierung von Oberbayern für die Tiefgaragensanierung im Jahr 2011, einschließlich anfallender Steueranteile und Verzinsungen zu berücksichtigen.
  6. Zu der Aussage, die Tiefgaragenplätze der IFG seien abgeschrieben und der IFG stünden daher keine Ausgleichszahlungen zu, wird um verbindliche, schriftliche Bestätigung des Beteiligungsmanagements oder des Finanzamts Ingolstadt ersucht.

  7. Welche Kosten entstehen bei der IFG für den Umbau der TG West durch die Neuplanung der Ein- und Ausfahrten, sowie durch die Neuerstellung von Sicherheits- und Brandschutzkonzepten?
     
  8. Die Verlegung oder Neugestaltung der Entwässerungskanäle und Sammelkanäle nebst Pumpzentrale – Kosten, die wahrscheinlich bei der INKB oder bei den Stadtwerken angesiedelt sind – sind gleichfalls in der Kostenaufstellung zu berücksichtigen.
     
  9. Entstehen durch die geplante Baumaßnahme Kosten beim Neubau für den Hochwasserschutz nach HW100?
     
  10. Bei den förderfähigen Kosten sind etwaige förderschädliche Komponenten ausdrücklich zu benennen.
     
  11. Welche Zuschusszusagen liegen für die Sanierung des Hämer-Baus vor und gibt es hierzu zeitliche Vorgaben oder Bedingungen?
     
  12. Nachdem die Frage beim Hearing von H. Mark Simon Telfs (so wurde der Name verstanden - Mitarbeiter Stadttheater) am 10.11.2021 nicht beantwortet wurde, bitten wir um eine Darstellung des Urheberrechts, wie es mit den beteiligten Architekten vereinbart wurde, oder auf Basis der gesetzlichen Normierung feststeht. Wird eine Urheberrechtsproblematik wie beim Hämer-Theater Bau vermieden?
     
  13. Inwieweit gibt es eine Möglichkeit, Kostenmehrungen oder Baurisiken durch nachträglich angefragte und bewilligte Fördermittel zu egalisieren.
     
  14. Ein zweites Theater und Kulturzentrum verursacht zusätzliche Betriebs- und Unterhaltskosten, die sicherlich die Kosten des kleinen Hauses übertreffen. Mit welchen jährlichen Betriebskosten ist zukünftig zu rechnen?
     
  15. Die voraussichtliche Bauzeit birgt Kostenrisiken. Um dieses Volumen besser abschätzen zu können, bitten wir um eine Aussage über die geplante Bauzeit und bei der Beschlussvorlage um eine Ausweisung der zu erwartenden Baupreissteigerungen, die bei den Kostenansätzen in der Beschlussvorlage anzugeben sind.

Das Thema der Kammerspiele an diesem Standort wird zwar seit 2017 – also seit vier Jahren – vorangetrieben, dennoch haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingolstadt in ihrer Gesamtheit einen Anspruch darauf, dass alle Fragen ernsthaft und ergebnisoffen vorgestellt, diskutiert und beantwortet werden.

Nur wenn die Bürgerschaft transparent und offen informiert ist, wird klar, welche weitreichenden Verpflichtungen die Stadt mit dem Beschluss eingeht.

Die Tatsache, dass die Kammerspiele über die INKoBau umgesetzt werden und somit die Gesamtplanung und Beschlussfassung den Regeln des Gesellschaftsrechts unterworfen sind, erfordert trotzdem maximale Transparenz in der Sachverhaltsermittlung.

In Erwartung einer ausführlichen, konkreten und umfassenden Sitzungsvorlage für die Entscheidung des Stadtrats, die auch die von uns gestellten Fragen exakt und verbindlich beantwortet, verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

                                                 

Hans Stachel                        Petra Flauger                                       Franz Appel

Fraktionsvorsitzender         Kreisvereinigungsvorsitzende           Vereinsvorsitzender

Ein neues Theater für die Donaustadt? (BR 17.11.2021)​​​​​​​