05.09.2016
Gericht: Stadt muss Tagesmütter leistungsgerecht bezahlen

Tagesmütter entlasten die öffentlichen Kindertagesstätten und betreuen die Kinder auch in den so genannten Randzeiten, wenn Eltern noch oder schon arbeiten müssen, Kindergärten und Horte aber geschlossen sind.

Ingolstädter Tagesmütter haben sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München gegen die Stadt Ingolstadt durchgesetzt. Wie die FW-Stadtratsfraktion, die das Urteil begrüßt, mitteilt, verpflichtet das Gericht die Stadt dazu, die Tagesmütter leistungsgerecht zu bezahlen (Bayerisches Verwaltungsgericht M 18 K 14.3472). Die Vergütung der Tagesmütter könne nicht allein auf dem Basiswert der Fördermittel berechnet werden, den das bayerische Sozialministerium festgelegt hat, stellt der Richter fest. Es sei Verpflichtung der Kommune, darüber hinaus ihren eigenen Beitrag zur leistungsgerechten Bezahlung zu leisten. Das Urteil zielt darauf ab, den Sachkostenaufwand neu zu überdenken und die Dynamisierung nicht zu vergessen. Die Tagesmütter seien außerdem berechtigt, von den Eltern der Kinder Essensgeld und weitere Zuzahlungen zu verlangen.

FW-Stadtrat Gerd Werding sieht mit dem Urteil eine jahrelange Forderung der Freien Wähler erfüllt. Schließlich entlasten die Tagesmütter die öffentlichen Einrichtungen und damit auch die städtischen Finanzen. Laut FW ist das Urteil rechtskräftig, da keine Rechtsmittel eingelegt wurden.

Peter Springl, Fraktionsvorsitzender
(für die FW-Stadtratsfraktion)