14.09.2009
FW fordert Bericht über Befreiungen von Bebauungsplänen an

Die FW-Stadtratsfraktion greift erneut das Thema Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen auf. In einem Brief an Oberbürgermeister Alfred Lehmann beantragt die Fraktion, die Verwaltung solle einen Bericht über alle Befreiungen vorlegen, die das Bauordnungsamt in den letzten 5 Jahren erteilt hat. Dieser Bericht soll im Planungsausschuss erörtert werden. Außerdem schlagen die Freien Wähler vor, für alle Wohngebiete ohne Bebauungsplan und solche mit alten Bebauungsplänen das Bauleitverfahren zu prüfen und einzuleiten und ggf. neue Bebauungspläne zu prüfen und aufzustellen. Zur Begründung schreibt FW-Fraktionsvorsitzender Peter Gietl, dass gerade in den vergangenen Monaten im Geltungsbereich älterer Bebauungspläne durch das Erteilen von Befreiungen die ursprünglichen Festsetzungen des Bebauungsplans umgangen und Baugenehmigungen erteilt worden sind. Dadurch wurde der gewachsene Charakter der Wohngebiete massiv beeinträchtigt, zum Teil sogar unwiederbringlich zerstört. Dies führte bei Anwohnern und Nachbarn zu Unstimmigkeiten und Enttäuschung. Dabei wurden auch die die Gerichte bemüht. Als Beispiel erwähnt Gietl die genehmigte Planung an der Borsig/Telemannstraße und der Spitalhofstraße. Dort wird inmitten von Ein- und Zweifamilienhäusern eine unverhältnismäßig große Wohnanlage errichtet.
Um das weitere Vorgehen der Verwaltung vorbereiten zu können, hält die FW-Fraktion eine detaillierte Darstellung der Ist-Situation und der bisher von der Verwaltung gewählten Handhabung für notwendig. Gietl betont in seinem Brief an den OB, dass in den vergangenen Monaten der Unmut über das Vorgehen der Verwaltung in Sachen Baugenehmigungen gewachsen ist. Er sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf, um weitere Probleme mit den Nachbarn und berechtigte Kritik in der Öffentlichkeit zu vermeiden. Der Bevölkerung kann nicht vermittelt werden, dass die Stadt bei neuen Bebauungsplänen Festsetzungen trifft, die genau einzuhalten sind, während in den gewachsenen Ortsteilen Bauherren Befreiungen von allen Festsetzungen erhalten oder solche Festsetzungen überhaupt nicht vorhanden sind.