18.05.2010
FW begrüßen Grundgesetzänderung zur Sicherung der Jobcenter

Die Freien Wähler begrüßen  die geplante Grundgesetzänderung zur Sicherung der Jobcenter.

Damit ist auch der Fortbestand des Jobcenters Ingolstadt möglich, stellt die FW-Stadtratsfraktion fest. Außerdem bleibt es dabei, dass die Empfänger von Hartz IV nur einen Ansprechpartner haben, nämlich das für sie zuständige Jobcenter. Die Grundgesetzänderung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 die Organisation der Jobcenter in der bisherigen Form als unzulässige Mischverwaltung von Bund und Kommunen für unzulässig erklärt hatte.

Hätten die Parteien in Berlin den Weg für die Grundgesetzänderung nicht freigemacht, wären die Aufgaben zwischen Bundesagentur für Arbeit und kommunalem Sozialamt aufgeteilt worden, mit der Folge, dass Hilfeempfänger und Arbeitslose getrennte Bescheide bekommen und unterschiedliche Ansprechpartner gehabt hätten.

Bei der Ausgestaltung der Details im folgenden Gesetzgebungsverfahren muss nach Ansicht der FW darauf geachtet werden, dass den Kommunen die Möglichkeit erhalten bleibt, eigene Lösungen und Gestaltungsideen einzubringen. Dass sie dafür kompetent sind, haben die Kommunen allgemein und Ingolstadt im Besonderen in der bisherigen Mitarbeit in den Jobcentern unter Beweis gestellt.

In diesem Zusammenhang sprechen sich die Ingolstädter Freien Wähler auch für den Erhalt der Arbeitsagentur in Ingolstadt aus. FW-Fraktionsvorsitzender Peter Gietl: „Es ist völlig unvorstellbar, dass in einer der wirtschaftlich wichtigsten Regionen Bayerns die Arbeitsagentur geschlossen wird.“