02.09.2022
Fehlbelegung von geförderten oder mit Abweichungen genehmigten Bauvorhaben | Pressemitteilung der FREIEN WÄHLER, Stadtratsfraktion

  • FREIE WÄHLER fordern Durchsetzung der beschränkten Dienstbarkeiten und die maximale Ausnutzung des gesetzlichen Rahmens für Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Information der Stadträte über den Vorgang und den Fortschritt beim aktuellen Fehlbelegungsverfahren mit dem Anbieter iLive
  • Klärung der aktuellen und zukünftigen Überwachung der Dienstbarkeiten bei anderen Baugenehmigungen

Wie wir Stadträtinnen und Stadträte wiederholt aus dem DK erfahren müssen, ist es in Ingolstadt um die Überwachung und Durchsetzung von Dienstbarkeiten bei Baugenehmigungen nicht gerade gut bestellt. Auch Erfahrungen aus der Vergangenheit (Goethestr.) sollten uns Warnung sein.

Immer wieder ersuchen Bauwerber eine Sonderregelung für bestimmte Wohnformen und einen bestimmten Personenkreis bei der Belegung, oder bieten irgendwelche theoretischen Mobilitätskonzepte an. Immer im Blick: weniger Stellplätze auf dem Baugrundstück, weniger Bau, Unterhalts- und Erstellungskosten mit der Folge, dass die Mobilitätsprobleme (Parkplatzprobleme) ins jeweilige Wohngebiet und Umfeld verlagert werden.

Grundsätzlich müssen wir solchen Anfragen äußerst kritisch gegenüberstehen und falls es zu Sonderregelungen kommt, auf deren Einhaltung achten und bestehen. Wie schwer der Stadt Ingolstadt diese Aufgabenstellung fällt, ist leider aus der Berichterstattung im DK zu entnehmen.

In den BZA Sitzungen wird diese Problematik häufig stark kritisiert und abgelehnt.

Die Fraktion der Freien Wähler stellt daher folgenden Antrag:

 

Die Stadtverwaltung erstellt für den Stadtrat

  1. Einen zeitnahen Bericht – wenn nötig nichtöffentlich – im Stadtrat bzw. Ältestenrat und PLA zum aktuellen Fall iLive- Theodor Heuss Str. und erläutert die weitere Vorgehensweise
  2. Eine Information, wie generell mit Ausnahmegenehmigungen, insbesondere Dienstbarkeiten bei Baugenehmigungen und Abweichungen vom Stellplatzschlüssel verfahren wird und wie deren Überwachung und Durchsetzung organisiert und umgesetzt wird.
  3. Eine Übersicht über Baugenehmigungen im Stadtgebiet mit Ausnahmeregelungen / Dienstbarkeiten, deren Umfang und deren laufender Überwachung (zunächst nur Bauvorhaben mit mehr als 10 WE)