18.04.2011
Bürgerhaushalte hinterfragen

Konkretisierungsbedarf besteht nach Auffassung der FW-Stadtratsfraktion bisher für das Instrument des Bürgerhaushalts, über den jeder Bezirksausschuss bis zu einer Höhe von 100 000 Euro verfügen kann.

Da die Bezirksausschüsse über kein eigenes Etatrecht verfügen, muss jede geplante Ausgabe letztlich vom Stadtrat verabschiedet werden, nachdem sie von der Verwaltung geprüft worden ist.

Dies hat nach  Erkenntnissen der Freien Wähler in der Praxis zu zwei Entwicklungen geführt, die nicht „im Sinne des Erfinders“ liegen: z. T. werden Vorschläge von vornherein problematisiert oder abgelehnt, z. T. verweist die Verwaltung trotz eigentlich von ihr zu tragenden Investitionen auf die Möglichkeit der Abwicklung über den Bürgerhaushalt.

In den Bezirksausschüssen besteht außerdem große Unsicherheit darüber, was vorgeschlagen werden darf. Die Vorstellungen über den Einsatz der Mittel sind in einigen Bezirksausschüssen schwer nachvollziehbar.

Fraktionsvorsitzender Peter Gietl fasst die Meinung der FW zum Bürgerhaushalt folgendermaßen zusammen. „Die Idee ist gut, in der Praxis aber problematisch.“ Damit bedarf es unbedingt konkreter Regelungen.