01.12.2015
Blinkende Leuchtreklamen nehmen überhand

Es blinkt und funkelt, möglichst grell und in Signalfarben: Die Rede ist nicht von übertriebener Weihnachtsbeleuchtung, sondern von blinkenden Leuchtreklamen, die immer mehr überhand nehmen. Nach Überzeugung der FW-Stadtratsfraktion sind diese aufdringlichen Werbeanlagen nicht nur ein Ärgernis für die Anlieger, die dieses Geblinke ständig vor Augen haben müssen, sondern auch eine Gefahrenquelle für den Verkehr. Vor allem an stark befahrenen Straßen werden die Verkehrsteilnehmer von diesen Leuchtreklamen abgelenkt.

Das müsste allerdings nicht sein, denn es gibt eine eindeutige Rechtsgrundlage: Die Satzung der Stadt Ingolstadt über die „Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung“ stellt klipp und klar fest, dass „Werbeanlagen mit wechselndem und/oder bewegtem Licht“ nicht zulässig sind.

Die Stadt muss also keine neuen Vorschriften erlassen, sondern nur das geltende Recht durchsetzen. „Wir fordern die Stadt auf, genau das zu tun, denn die aufdringlichen Leuchtreklamen sind nicht nur aus den bereits genannten Gründen abzulehnen, sondern sie beeinträchtigen letztlich auch das Stadtbild“, stellen FW-Fraktionsvorsitzender Peter Springl und FW-Vorsitzender Hans Stachel fest.

 

Hans Stachel, Vorsitzender

(für die FW Ingolstadt e.V.)