Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Scharpf,

die FW Stadtratsfraktion beantragt, der Stadtrat sowie der Finanz- und Personalausschuss mögen beschließen:

  1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorte) (Anlage 1) wird in § 4 Abs. 1 und 2 dahingehend abgeändert, dass die Besuchsgebühren ab dem 01.09.2022 angehoben werden.
  2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorte) (Anlage 1) in § 4 Abs. 7 Satz 1 von 3,25 € auf 3,50 € tritt zum 01.09.2021 in Kraft.

Begründung:

Die FW Stadtratsfraktion sieht grundsätzlich die Notwendigkeit, dass auch die Gebühren für die Kindertagesstätten einer regelmäßigen Gebührenanpassung unterliegen.

Jedenfalls ist dies solange von Nöten, als für Kinder bis zum Schuleintritt das Bayerische Sozialministerium zuständig ist und die Kindertagesstätten nicht als Bildungseinrichtungen dem Kultusministerium unterstehen und damit kostenfrei sind. Richtig ist auch grundsätzlich die Forderung des Rechnungsprüfungsamtes nach Anpassung alle 2-3 Jahre. Allerdings ist unseres Erachtens die Gebührenerhöhung unmittelbar nach der dritten Corona-Welle und allen damit zusammenhängenden Einschränkungen für die Eltern und Erziehungsberechtigten der falsche Zeitpunkt.

Insgesamt würden wir eine Orientierung der Gebührenstruktur am Deckungsgrad begrüßen, unter Einbeziehung aller Fördermittel und Betriebsaufwendungen.

Zum jetzigen Zeitpunkt halten wir die Erhöhung der Besuchsgebühren für schwer vermittelbar.

Die Nachholung der Gebührenerhöhung wird um 1 Jahr verschoben und tritt zum 01.09.2022 in Kraft. Dies dient auch als starkes Zeichen und Anerkennung für die Mehrbelastungen, die Familien mit Kindern während der Pandemie erbracht haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Stachel, Fraktionsvorsitzender
(für die FW Stadtratsfraktion)