Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Scharpf,

der Stadtrat wolle beschließen:

  1. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ersucht im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bewertung des Bundesverkehrswegeplanes den Bedarf des vierspurigen Ausbaus der B16 auf Ingolstädter Grund nochmals zu überprüfen.
     
  2. Für den Ingolstädter Süden wird ein umfassendes Verkehrsstrukturgutachten als Grundlage eines Mobilitätskonzeptes, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit des Ausbaus der B16, schnellstmöglich erstellt und in die Planungen einbezogen.

 

Begründung:

Die Vorstellung des staatlichen Bauamtes, in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 23.11.2021, haben auch für die B16 auf Ingolstädter Flur den Bedarf für einen vierspurigen Ausbau angenommen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir diese Notwendigkeit nicht, da der Ausbau auf Ingolstädter Flur bereits 3-spurig ist.

Die Verkehrszahlen, auf denen die derzeit vorliegende Bedarfsanalyse beruht stammen aus den Jahren 2015 bzw. 2010.

Dass die B16 eine wichtige Ost-West-Verbindung für die Region 10 darstellt, ist unbestritten. Auch etwaige Defizite im bisherigen Ausbau sind im Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen und neu zu überplanen. Darüber hinaus ist die Bundesstraße zusammen mit dem dazugehörigen Straßennetz eine wichtige Verknüpfung zwischen der Stadt Ingolstadt und den angrenzenden Landkreisen, aber auch unter den betroffenen Gemeinden und auch im Stadtgebiet von Ingolstadt.

All diese Interessen sind für die weitere Überplanung zu bewerten.

Aktuell vermissen wir eine adäquate Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Anrainer in Landwirtschaft, Gewerbeansiedlungen und Wohnvierteln (Erschließung, Lärmemission, Lärmschutz), sowie eine Nachhaltigkeitsbetrachtung, insbesondere der Flächenversiegelung.

Für die Interessenabwägung ist ein Verkehrsstrukturgutachten zu erstellen, aus dem sich die Bewertung der notwendigen Bedarfe ergibt.

Die momentane Weichenstellung des staatlichen Bauamtes beschränkt sich auf den motorisierten Transport- und Individualverkehr. Im Jahr 2021 ist weder diese Beschränkung noch der Abriss von funktionstüchtigen Brückenbauwerken zeitgemäß.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Stachel, Fraktionsvorsitzender                         gez. Wolfgang Seifert

im Namen der FW Stadtratsfraktion                          Ortssprecher für Zuchering-Winden-Seehof