Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Scharpf,

der Stadtrat wolle beschließen,

die Vollzugsrichtlinien zum Bürgerhaushalt der Stadt Ingolstadt in der Fassung vom 01.01.2017 werden in Absatz II. Ziffer 5 wie folgt geändert:

5.1

Aufwendungen und Ausstattungen zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (u.a. Brandschutz, Rettungsdienst, technische Hilfeleistungen, Ausstattungen und Ausrüstung insbesondere der Freiwilligen Feuerwehren, der Johanniter Unfallhilfe, des Bayerischen Roten Kreuzes OV Ingolstadt, des THW Fördervereins Ortsverband Ingolstadt, der ASB Rettungshundestaffel Ingolstadt, Malteser Hilfsdienst e.V.)

 

Begründung:

Die bisherige Regelung in den Vollzugsrichtlinien wird dem Einsatz der Hilfsorganisationen nicht gerecht.

Alle oben beispielhaft angeführten Organisationen sind in die Kommission für Brand- und Katastrophenschutz eingebunden und engagieren sich ehrenamtlich für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Ingolstadt.

Egal in welcher Funktionsform und juristischen Ausgestaltung ist das ehrenamtliche Engagement zu würdigen und sollte im Rahmen des Bürgerhaushaltes Berücksichtigung finden.

Die genannten Organisationen erbrachten und erbringen im Rahmen ihres jeweiligen Leistungsspektrums Aufgaben für und im Auftrag der Stadt Ingolstadt, also kommunale Aufgaben.

Eine Einbindung in die Vollzugsrichtlinien des Bürgerhaushaltes ist daher angemessen und überfällig. Mit obiger Änderung wird dem Rechnung getragen.

Der Antrag führt zu keinen Mehrkosten, da die Finanzierung aus dem Bürgerhaushaltsbudget erfolgt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Stachel, Fraktionsvorsitzender

(im Namen der FW Stadtratsfraktion)