Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Scharpf,

die FW-Stadtratsfraktion beantragt für den nächsten Sitzungsdurchlauf:

der Stadtrat und die vorberatenden Gremien wollen beschließen:

1.    Gegen den Widerspruchsbescheid der Regierung von Oberbayern vom 23.07.2021 im Widerspruchsverfahren der Schlachthof Ingolstadt GmbH wird von der Stadt Ingolstadt kein Rechtsmittel eingelegt.
2.    Für die Jahre 2018 bis 2020 wird der Schlachthof Ingolstadt GmbH und der Schlachthof Betriebs GmbH unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Regierung von Oberbayern aus dem Widerspruchsbescheid eine Abrechnung erstellt.
3.    Für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2026 wird mit der Schlachthof Betriebs GmbH ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen, in dem die Fleischhygienegebühren für den Vertragszeitraum festgeschrieben werden.
4.    Der Stadtrat spricht sich ausdrücklich für den Erhalt des regionalen Schlachthofes aus und erklärt die Unterstützung im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten.

 

Begründung:

Seit 1994 besteht die Schlachthof Ingolstadt GmbH, die von einigen Metzgern und Viehhändlern als Nachfolgebetrieb des kommunalen Schlachthofes gegründet wurde. Seit kurzem haben sich die Betriebsnachfolger der Gründer in einer neuen Betreibergesellschaft zusammengeschlossen und führen den Schlachtbetrieb fort.
Dieser regionale Schlachthof Ingolstadt steht aber vor einer ungewissen Zukunft, auch die Betriebseinstellung ist nicht mehr auszuschließen. 

Seit Jahren ist die Höhe der Gebühren für die amtliche Fleischbeschau, die von Tierärzten durchgeführt werden muss, zwischen Stadt und Schlachthofbetreibern umstritten. Der im Jahr 2015 geschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag lief allerdings zum 31.12.2016 aus.
Seither werden die Fleischhygiene-Gebühren für die Schweineschlachtung mit erheblicher zeitlicher Verzögerung durch die Stadt abgerechnet. Beispielhaft seien die Gebühren für 2017 erwähnt, für die erst am 30.10.2019 eine Abrechnung erstellt wurde.
Der Schlachthof-Betrieb muss allerdings seinen Kunden und Nutzern die Gebühren zeitnah bekanntgeben und in Rechnung stellen, um gegenüber anderen Schlachthöfen in Bayern, Z.B. München oder Ulm konkurrenzfähig zu sein.

Grundsätzlich stellt sich für die Stadt Ingolstadt die Frage, ob uns als Stadtgesellschaft der Fortbestand des regionalen Schlachthofes am Herzen liegt. Die regionale Schlachtung versorgt ca. ½ Million Einwohner mit Frischfleisch und sorgt dafür, dass die Landwirte der Region für ihr Vieh kurze Transportwege nutzen können.
Das Jahr 2020 hat uns gezeigt, dass Großschlachtereien weder unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes noch des Tierwohls erstrebenswert sind. Hier in Ingolstadt verfügen wir über bestehende Strukturen, die es zu erhalten gilt.
Aus diesem Grund ist der Schlachthofbetreiber für die Zukunft durch einen öffentlichen Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren und Regelungen für die Vergangenheit auf solide und zukunftsfähige Beine zu stellen.
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Hierzu soll die Stadt alle rechtlichen Möglichkeiten der Gestaltung der Fleischhygienegebühren einbeziehen und der bestehenden GmbH Planungssicherheit und Zukunftschancen ermöglichen. Auch die Durchführung von einfachen Arbeiten in Eigenregie könnte eine Gangart sein.
Nicht außer Acht sollte dabei auch die Unterstützung des regionalen Handwerks bleiben, das uns die regionale, individuelle Versorgung sichert und uns allen in Wahlzeiten immer wichtig ist. Jetzt könnten wir beweisen, dass dies nicht nur leere Worte sind.

Auch der Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit spielt bei dieser Thematik ein wichtige Rolle.

 
Hans Stachel Fraktionsvorsitzender FW Fraktion 
Angela Mayr stellv. Fraktionsvorsitzende FW Fraktion

 
Klaus Böttcher Stadtrat FW Fraktion