Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Scharpf,

die FW Stadtratsfraktion stellt hiermit den Antrag, die Gesellschaftsverträge der Stadtgesellschaften in Form der GmbH und der GmbH & Co. KG dahingehend zu prüfen und ggf. abzuändern, dass für die Stadtratsmitglieder im Aufsichtsrat Stellvertreter vorgesehen sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Begründung:

Nachdem bei den Stadtgesellschaften in der Rechtsform der GmbH und der GmbH & Co. KG die Aufsichtsräte als Fakultativ-Gremien eingerichtet sind, - so der Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Lindt in der Informationsveranstaltung vom 10.10.2020 - halten wir die Installation von Stellvertretern in den Aufsichtsräten für sinnvoll und notwendig.

Insbesondere handelt es sich um folgende Gremien:

INVG, Stadtbus Ingolstadt, GWG, INVA, COM IN, Bio IN, Landesgartenschau, InKo Bau, SWI Beteiligungen, SWI Freizeitanlagen sowie die untergeordneten Klinikum GmbHs.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hans Stachel

Fraktionsvorsitzender Stadtratsfraktion FREIE WÄHLER