Änderungsantrag zu „V0812/19 „Beschlussfassung über die Einführung der Altfallregelung für Erschließungsstraßen“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Lösel,

die Ziff. 1 des Antrags wird wie folgt geändert:

Die Erschließungsbeiträge für Erschließungsstraßen, deren Herstellungsbeginn vor 1996 war (Altfallregelung), werden

  • zu einem Drittel erlassen, wenn die Beitragspflicht in der Zeit vom 01. April 2012 bis 31. Dezember 2017 entstanden ist sowie
  • ganz erlassen, wenn die Beitragspflicht in der Zeit vom 01. Januar 2018 bis 31. März 2021 entstanden ist oder entstehen wird.

Die Verwaltung wird beauftragt ihr Ermessen dahingehen auszuüben.

Begründung:

Mit der vorstehenden Änderung sollen die rechtlichen Möglichkeiten des KAG für Altfälle (Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Straße liegt mindestens 25 Jahre zurück) voll ausgenutzt werden. Die Grundsätze der Erlassmöglichkeit (z. B. max. zulässige Höhe und Regelung zur Entstehungszeit der Beitragspflicht) liegt nicht in der Regelungssetzungskompetenz des Stadtrats.

Peter Springl, Fraktionsvorsitzender

(für die FW-Stadtratsfraktion)

Patrizia Klein, Fraktionsvorsitzende

(für die CSU-Stadtratsfraktion)