Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Lösel,

die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Plakatierung zu politischen Zwecken im Rahmen einer Satzung zu regeln und hierfür Vorschläge zu unterbreiten.

Begründung:

Die derzeitige Verwaltungsregelung zur Plakatierung vor Wahlen - die im Prinzip auf eine freiwillige Bindung der Parteien und Wählervereinigungen hinausläuft - hat eine zu geringe Bindungswirkung und ist somit nicht durchsetzbar.

Die Vorschläge der Verwaltung sollen so rechtzeitig erfolgen, dass die Regelung bereits im Wahlkampf zur am 15. 3. 2020 stattfindenden Kommunalwahl angewendet werden kann.

 

Peter Springl, Fraktionsvorsitzender

(für die FW-Stadtratsfraktion)