Zu Bestellung des Stadtheimatpflegers (V0703/18); Aufwandsentschädigung

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Lösel,

die FW-Stadtratsfraktion stellt zur Ziff. 3 zum im Betreff genannten Antrag folgenden Änderungsantrag:

Ziff. 3a: Die monatliche Aufwandsentschädigung für die Stadtheimatpfleger wird auf 300 €/Monat (und Stadtheimatpfleger) festgelegt.

Ziff. 3b: Einheitliche Änderungen aller Grundgehälter der Besoldungsgruppe A gelten ab dem Jahr 2020 mit dem Vomhundertsatz unmittelbar für die Aufwandsentschädigung. Sockelbeträge, Mindestbeträge und vergleichbare nichtlineare Steigerungen werden zur Hälfte angerechnet.

 

Begründung:

Die seit Langem nicht mehr angepasste Aufwandsentschädigung soll von 250 € auf 300 € (Jahr 2019) angepasst werden.

Die Dynamisierungsregelung entspricht der Dynamisierung der Aufwandentschädigung für ehrenamtliche Stadträte gemäß V0001/14.

 

Peter Springl, Fraktionsvorsitzender

(für die FW-Stadtratsfraktion)