Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Lösel,

die FW Stadtratsfraktion beantragt, der Stadtrat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt:

1. zu untersuchen, ob der geltende Stellplatzschlüssel für Wohnungen für Studierende und Auszubildende sich in der Praxis bewährt hat oder ob eine Differenzierung je nach Lage der Wohnungen sinnvoll erscheint und praktikabel wäre.

2. zu prüfen, ob Fälle von offensichtlichem Missbrauch bekannt sind, das heißt, dass Wohnungen, die für Studenten und Azubis gedacht sind, anderweitig vermietet werden. Der niedrige Stellplatzschlüssel würde sich in diesem Fall zum Vorteil des Investors auswirken.

3. fest zu stellen, wie viele Wohnungen für Studenten und Auszubildende eingetragen sind und wie viele Baugenehmigungen aktuell vorliegen.

Begründung:

Die örtliche „Satzung über die Herstellung und Ablösung von Garagen und Stellplätzen“ legt fest, dass für Wohnungen für Studierende und Auszubildende ein Stellplatzschlüssel von 0,5 pro Wohnung anzuwenden ist. Die Benutzung dieser Wohnungen durch den genannten Personenkreis muss im Grundbuch eingetragen sein.

Liegen diese Wohnungen in älteren undgewachsenen Siedlungsgebieten, wo der Raum für Parkplätze ohnehin schonknapp ist, scheint der Stellplatzschlüssel von 0,5 nicht mehr zeitgemäß zusein, da ein großer Teil der Studierenden über ein eigenes Fahrzeug verfügt.

Eine Differenzierung je nach Lage der Wohnungen für Studierende und Auszubildende scheint deshalb sinnvoll zu sein. Eine Annäherung des Stellplatzschlüssels an Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (1,2 bei 40 Quadratmetern Wohnfläche) könnte in Betracht gezogen werden, um offensichtlichen Missbrauch vorzubeugen.

 

Peter Springl, Fraktionsvorsitzender
(für die FW-Stadtratsfraktion)