Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Lösel,

der Stadtrat wolle beschließen,
die Geschäftsordnung der Bezirksausschüsse der Stadt Ingolstadt in der Fassung vom 30.05.2001 wird wie folgt geändert:

Anlage: Katalog der Fälle der Anhörung und Unterrichtung

3. Ersatzlos streichen
4. Ersatzlos streichen
18. Im Katalog der Infrastruktureinrichtungen werden
Studentenwohnheime, -appartements und –wohnungen
aufgenommen
22. Anhörungs- statt Unterrichtungsrecht
23. Anhörungs- statt Unterrichtungsrecht
28. Anhörungs- statt Unterrichtungsrecht
Formulierung künftig:
Baugenehmigungen bei Spielhallen und Gaststättenbetrieben
(Neubau und Nutzungsänderung), wesentliche
Kapazitätserweiterungen, Umwandlung der Betriebsart und
Errichtung, Erweiterung oder Verlegung von Festplätzen
41. Streichen
41. neu Genehmigung von Sendemasten Anhörungsrecht
42. Ersatzlos streichen
43. Ersatzlos streichen
Begründung:
Die bisherige Regelung entspricht nicht mehr der Realität.
Zum einen ist die im Internet angebotene Information über Stadtratssitzungen und
Statistiken so umfassend und ausführlich, dass eine darüber hinaus gehende
Information im BZA nicht zusätzlich erfolgen muss.
Gleiches gilt für die Übermittlung der Haushaltssatzung.
Eine Einbindung der Bezirksausschüsse laut Ziffer 41) alt und Ziffer 42) ist in der
Vergangenheit nicht erfolgt und wird von den Bezirksausschüssen selbst nicht für
erforderlich erachtet.
Zudem ist über das Modul des Bürgerhaushalts der Bezirksausschuss zu eigenen
Investitionen in der Lage.
Zum anderen treten und traten in der Vergangenheit durch Planungen mit
Spielhallen und Sendemasten gehäuft Probleme in den Bezirksausschüssen auf.
Gerade die Mitglieder der Bezirksausschüsse sind als Ansprechpartner für die
BürgerInnen vor Ort unverzichtbar, so dass auch die Information an die Mitglieder
des BZA vor der Entscheidungsfindung erfolgen muss.
Mit obigen Änderungen wird der aktuellen Situation Rechnung getragen.


Mit freundlichen Grüßen

 

Peter Springl, Fraktionsvorsitzender
(im Namen der FW Fraktion)