Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Lösel,

48,4% der Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH wurde 2001 für 116 Mio. € von der MVV Energie AG erworben. Ziel des Verkaufs von Anteilen waraus der Sicht der Stadt Ingolstadt unter anderem die Sicherung des Unternehmens, die Beschaffungsoptimierung in Zusammenhang mit der Ertragskraft und der Erhalt des kommunalen Einflusses.

Im Zusammenhang mit dem diskutierten Rückkauf der Anteile bitten die Freien Wähler um Beantwortung folgender Fragen im Rahmen eines Prüfantrags:

· Welche Regelungen gibt es im Konsortialvertrag (Vertrag, der die Geschäftsgrundlagen der Beteiligung betrifft) hinsichtlich des Rückkaufs der Anteile (Rückkaufwert, Zeitpunkte, Fristen)?

· Auf welchen Unternehmenswert - und damit auf welchen Rückkaufwert der Beteiligung - schätzt die Stadt Ingolstadt die Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH?

· Welche Regelungen gibt es im Konzessionsvertrag hinsichtlich der Überlassung der Versorgungsnetze (Vergütung, Zeitpunkte, Fristen)?

· Auf welchen Wert des Überlassungsanspruchs schätzt die Stadt Ingolstadt die Versorgungsnetze?

· Wie wirkt sich ein möglicher Rückkauf der Anteile - bei einem als gleichbleibend unterstellten Betriebsergebnis (Eigenkapitalrendite) auf den Haushalt der Stadt Ingolstadt (Finanzierung, höherer Anteil am Betriebsergebnis) unmittelbar oder mittelbar über die Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR aus?

· Gibt es bei der Kalkulation der Energiepreise Bestandteile, z. B. durch die MVV Trading verursachte Aufschläge, die die Energiepreise bei eigener Beschaffung oder Beschaffung in Kooperation mit Drittenwettbewerbsfähiger erscheinen lassen?

· Welche zusätzlichen Entscheidungsrechte (z. B. Preispolitik,Energiepolitik) hätte die Stadt Ingolstadt bei einem Rückkauf von Anteilen?

· Welche zusätzlichen Managementaufgaben kommen auf die Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen bei einem Rückkauf zu?

· Was ändert sich bei einem Rückkauf von Anteilen im Procedere der Energiebeschaffung der Energieträger, bei Strom Base und Peak?

· Wie verhält sich die Zielerreichung der ursprünglichen Ziele des Verkaufs der Stadtwerke-Anteile (insbesondere Sicherung des Unternehmens, Beschaffungsoptimierung in Zusammenhang mit der Ertragskraft, Erhalt des kommunalen Einflusses) bei einer Beibehaltung des MVV-Anteils und bei einem Rückkauf der Anteile?

Mit freundlichen Grüßen

 

Peter Springl, 
Fraktionsvorsitzender (im Namen der FW Fraktion)