Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Lehmann,

die FW- Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag:

1. die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlich zulässigen und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten auszuloten, um externe Planungskosten der Stadt Ingolstadt bei jeglichen Maßnahmen, z. B. bei Ausschreibungen, beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben zu vermeiden bzw. zu minimieren.      

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis dem Stadtrat vorzustellen und eine verwaltungsinterne verbindliche Richtlinie vorzuschlagen.

Begründung:

Die Stadt Ingolstadt wird in den Jahren 2011 bis 2014 laut der Mittelfristplanung Investitionen in Höhe von 264 Mio Euro tätigen. Davon entfallen mindestens 30 % auf bloße Sanierungen.

Gerade die Maßnahmen der letzten Monate haben gezeigt, dass die Planungskosten für Sanierungsmaßnahmen bis zu 25 % der Gesamtkosten erreichen können.

Hochgerechnet nur auf die Sanierungsmaßnahmen würde dies Planungsausgaben von knapp 20 Mio Euro bedeuten.

Paradebeispiel für diese Entwicklung sind die Planungskosten für die Sanierung der WC-Anlagen am Christoph-Scheiner-Gymnasium, die im letzten Sitzungsdurchlauf behandelt wurde.

Von den Gesamtkosten der Maßnahme von 530.000,- Euro entfallen 76.000,- Euro auf Planungskosten, wobei die Architektenleistungen mit geschätzten Kosten von ca. 50.000,- Euro bereits vom Hochbauamt selbst übernommen wurden.

Nach Auffassung der Freien Wähler ist dieses Verhältnis nicht hinnehmbar.

Von Seiten der Verwaltung sind daher die rechtlich zulässigen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie der Anteil der Planungskosten abgesenkt werden kann. Ggf. sollte dies in Absprache mit dem kommunalen Prüfungsverband erfolgen.

Dabei sind sowohl rechtlich zulässige Vereinbarungen z.B. der Honorarzone mit Architekten und Planern, die Einschaltung eines Generalunternehmers oder die Einstellung und Einbindung von eigenem Personal in die Überlegungen einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Peter Gietl
(im Namen der FW Fraktion)