Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Lehmann,

die Stadtratsfraktionen der CSU und der FW stellen folgenden

Prüfungsantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen zum Erlass einer kommunalen Satzung zum Alkoholverbot auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu prüfen.

2. dabei soll die Prüfung sowohl ein generelles Alkoholverbot im Altstadtbereich außerhalb der konzessionierten Freiflächen als auch ein auf bestimmte Plätze beschränktes Alkoholverbot umfassen.

Begründung:

Immer wieder wird von den Bewohnern der Altstadt berichtet, dass an verschiedenen öffentlichen Plätzen im Altstadtbereich Jugendliche und Heranwachsende vor dem Aufsuchen der Gastronomien „vorglühen“ oder sich über „Depots“ z. B. in Fahrzeugen Nachschub besorgen.

Dies sorgt dafür, dass bei Beginn des Gastronomiebesuches die Jugendlichen und Heranwachsenden schon einen erheblichen Alkoholspiegel aufweisen bzw. aufrechterhalten. Etliche Plätze im Stadtgebiet werden ab den frühen Abendstunden auf diese Art und Weise genutzt, wobei die zurückbleibenden Hinterlassenschaften für die Nutzer am nächsten Tag eine mögliche Gefahrenquelle darstellen.

Exemplarisch sei hierbei der Kinderspielplatz neben dem Herzogskasten genannt. Während ab 17.00 Uhr die Jugendlichen und Heranwachsenden mit Getränken aller Art hinziehen und sich dort in Stimmung bringen, nutzen junge Familien mit Kindern diese Fläche untertags gerne als Spiel- und Entspannungsstätte.

Die Anzahl der Wohnungen in der Innenstadt wird immer weiter erhöht, insbesondere werden auch Wohnungen für junge Familien mit Kindern angeboten.

Von Seiten der Stadt ist daher Sorge zu tragen, dass das Nebeneinander von Wohnen und Feiern kein Widerspruch ist.

Öffentliche Plätze wie oben genannte Freifläche, der Platz vor der Franziskanerkirche, der Josef-Strobl-Platz oder die Baumanlage an der Schrannenstraße sind nicht dafür gedacht, durch den Alkoholkonsum einiger Bürgerinnen und Bürger für andere Nutzer unattraktiv oder sogar gefährlich zu werden.

Nach Auffassung der Stadtratsfraktionen von FW und CSU ist ein Alkoholverbot auf öffentlichen Wegen und Plätzen eine Möglichkeit, Exzesse der oben geschilderten Art zu unterbinden, ohne die Feierlaune der anderen Altstadtbesucher zu verderben.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Joachim Genosko                                        

              Peter Gietl