Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kern,

 

die Stadtratsfraktion der Freien Wähler stellt folgenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates
Einführung eines zweistufigen Beratungsverfahrens für Stadtratsanträge

 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Änderung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Ingolstadt wird dahingehend geändert, dass Anträge von Fraktionen, Ausschussgemeinschaften, Gruppen und einzelnen Stadtratsmitgliedern grundsätzlich zunächst im sachlich zuständigen Fachausschuss zur politischen Erstberatung behandelt werden.

Der entsprechende Paragraph der Geschäftsordnung ist insbesondere um folgende Regelungen zu ergänzen:

•      Anträge werden nach ihrem Eingang auf die Tagesordnung des nächstmöglichen sachlich zuständigen Fachausschusses gesetzt.

•      Im Rahmen dieser Erstberatung erfolgt ausschließlich die politische Beratung des Antrags sowie die Aussprache über dessen Zielsetzung, Inhalt und Priorität.

•      Der zuständige Fachausschuss entscheidet im Anschluss mit Beschluss, ob die Stadtverwaltung mit der fachlichen Prüfung und Ausarbeitung einer Stellungnahme einschließlich einer Beschluss- bzw. Entscheidungsempfehlung für einen nachfolgenden Sitzungslauf beauftragt wird.

•      Nur bei einem entsprechenden Beschluss des Fachausschusses erfolgt eine vertiefte Bearbeitung durch die Verwaltung.

•      Die endgültige Beschlussfassung erfolgt nach Vorliegen der Stellungnahme im zuständigen Fachausschuss beziehungsweise – soweit erforderlich – im Stadtrat.

•      In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei gesetzlichen Fristen, Eilentscheidungen oder unaufschiebbaren Angelegenheiten, kann hiervon durch Beschluss des zuständigen Gremiums oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben abgewichen werden.

 

2. Umsetzung

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung einschließlich der notwendigen redaktionellen Anpassungen vorzulegen.

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Begründung

Die kommunale Selbstverwaltung lebt vom politischen Diskurs. Anträge der Fraktionen dienen zunächst dazu, politische Ziele und Handlungsoptionen zur Diskussion zu stellen. Erst wenn sich nach einer ersten Beratung ein entsprechender politischer Wille abzeichnet, sollte die Verwaltung mit einer vertieften fachlichen Prüfung beauftragt werden.

Die derzeitige Praxis sieht regelmäßig vor, dass Anträge unmittelbar nach ihrem Eingang von der Verwaltung umfassend bearbeitet werden. Hierfür werden oftmals mehrere Fachämter eingebunden, rechtliche Bewertungen vorgenommen, finanzielle Auswirkungen ermittelt und umfangreiche Sitzungsvorlagen erstellt. Dieser Aufwand entsteht unabhängig davon, ob der Antrag später überhaupt eine politische Mehrheit findet oder sich bereits in der politischen Diskussion als nicht weiter verfolgungswürdig erweist.

Dies bindet personelle und zeitliche Ressourcen, die an anderer Stelle für die Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben oder die Umsetzung bereits beschlossener Projekte benötigt werden.

 

Das vorgeschlagene zweistufige Verfahren verfolgt daher mehrere Ziele:

1. Stärkung des politischen Diskurses

Die erste Beratung eines Antrags gehört in das politisch zuständige Fachgremium. Dort können Ziele, Inhalte und Prioritäten offen diskutiert sowie Änderungs- und Ergänzungsvorschläge eingebracht werden. Dadurch erhält die politische Willensbildung den ihr zustehenden Stellenwert.

 

2. Effizienter Einsatz von Verwaltungsressourcen

Die Verwaltung wird künftig nur dann mit einer umfangreichen Bearbeitung beauftragt, wenn das zuständige Fachgremium dies ausdrücklich beschließt. Dadurch werden unnötige Prüfungen und Stellungnahmen vermieden und die Fachämter spürbar entlastet.

Gerade vor dem Hintergrund steigender gesetzlicher Anforderungen, zunehmender Aufgaben sowie des Fachkräftemangels sollte jede Möglichkeit genutzt werden, vorhandene Verwaltungskapazitäten zielgerichtet einzusetzen.

 

3. Schnellere politische Behandlung von Anträgen

Anträge können bereits im nächstfolgenden Fachausschuss erstmals beraten werden. Die Antragsteller erhalten somit innerhalb kurzer Zeit Gelegenheit, ihr Anliegen politisch vorzustellen und mit den übrigen Fraktionen zu diskutieren.

Dadurch verkürzt sich die Zeitspanne zwischen Antragseingang und erster politischer Behandlung erheblich. Gleichzeitig entfällt die häufig mehrere Monate dauernde Wartezeit bis zur Fertigstellung umfangreicher Verwaltungsvorlagen.

 

4. Präzisere Prüfaufträge an die Verwaltung

Nach der politischen Erstberatung ist regelmäßig klarer erkennbar, welche Fragestellungen tatsächlich geprüft werden sollen. Die Verwaltung erhält damit einen konkreten und gegebenenfalls bereits modifizierten Prüfauftrag. Dies verbessert sowohl die Qualität als auch die Zielgenauigkeit der späteren Stellungnahmen.

 

5. Stärkung der Rolle der Fachausschüsse

Die Geschäftsordnung weist den Fachausschüssen eine zentrale Funktion in der Vorbereitung kommunalpolitischer Entscheidungen zu. Durch die vorgeschlagene Verfahrensänderung wird diese Aufgabe konsequent gestärkt. Politische Meinungsbildung erfolgt dort, wo die fachliche Kompetenz des jeweiligen Ausschusses gebündelt ist.

Die FREIE WÄHLER Stadtratsfraktion ist überzeugt, dass dieses Verfahren sowohl die politische Beratungskultur verbessert als auch einen wirtschaftlichen und verantwortungsvollen Umgang mit den personellen Ressourcen der Stadtverwaltung gewährleistet.

Die vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung schafft hierfür eine dauerhafte, transparente und für alle Fraktionen gleichermaßen geltende Verfahrensregelung.

 

 

gez. Hans Stachel                                 

FW-Fraktionsvorsitzender