29.09.2026
Verleihung kommunaler Ehrenbezeichnungen der Stadt Ingolstadt

Antrag der FREIE WÄHLER Stadtratsfraktion

Verleihung kommunaler Ehrenbezeichnungen der Stadt Ingolstadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kern,

die Stadtratsfraktion der FREIEN WÄHLER stellt folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Fraktionen und Gruppierungen des Stadtrates transparente und nachvollziehbare Grundsätze für die Verleihung der Ehrenbezeichnungen

„Altbürgermeisterin / Altbürgermeister“ 

„Altoberbürgermeisterin / Altoberbürgermeister“ 

zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Die Grundsätze sollen insbesondere berücksichtigen, dass aus der Ausübung eines entsprechenden kommunalen Wahlamtes allein keine regelmäßige Verleihung einer Ehrenbezeichnung folgen soll, Dauer und Bedeutung der Amtszeit angemessen berücksichtigt werden, besondere und nachhaltige Verdienste um die Stadt Ingolstadt maßgeblich sein sollen und diese Verdienste über die ordnungsgemäße Wahrnehmung der regulären Amtsgeschäfte hinausgehen sollen.

Bis zur grundsätzlichen Verständigung des Stadtrates über diese Kriterien soll von weiteren Verleihungen entsprechender Ehrenbezeichnungen abgesehen werden.

Begründung

Ehrenbezeichnungen stellen eine besondere Form der öffentlichen Anerkennung dar. Ihr Wert und ihre gesellschaftliche Akzeptanz hängen wesentlich davon ab, dass die Gründe für ihre Verleihung nachvollziehbar sind.

Die FREIEN WÄHLER sehen deshalb einen faktischen Automatismus zwischen der Ausübung eines kommunalen Wahlamtes und einer anschließenden Ehrenbezeichnung kritisch. Gemäß Art. 29 Abs. 4 KWBG kann ein Ehrentitel verliehen werden. 

Die Wahrnehmung eines Bürgermeister- oder Oberbürgermeisteramtes ist mit erheblicher Verantwortung verbunden. Die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Aufgabe sollte jedoch nicht automatisch einer besonderen, über das Amt hinausgehenden Lebensleistung gleichgestellt werden.

Dies gilt aus unserer Sicht insbesondere dann, wenn das betreffende Amt lediglich für eine Wahlperiode ausgeübt wurde. Für eine zusätzliche dauerhafte Würdigung in Form einer Ehrenbezeichnung sollten deshalb besondere Verdienste erkennbar sein, die über die reguläre Amtsführung hinausgehen.

Diese Position ist nicht neu. Bereits im Zusammenhang mit der Verleihung der Ehrenbezeichnung an den ehemaligen Oberbürgermeister Dr. Christian Scharpf haben die FREIEN WÄHLER ihre kritische Haltung deutlich gemacht.

Der aktuelle Anlass ändert nichts an dieser grundsätzlichen Position. Ausdrücklich festzuhalten ist deshalb, dass damit keine persönliche Ablehnung oder Geringschätzung der ehemaligen Bürgermeisterinnen Dorothea Deneke-Stoll und Petra Kleine verbunden ist. Die Frage der Kriterien muss unabhängig von den aktuell zur Diskussion stehenden Personen beantwortet werden.

Gerade um persönliche Debatten künftig zu vermeiden, sollten die Voraussetzungen vorab transparent festgelegt werden. Der vorliegende CSU-Antrag verfolgt insoweit ebenfalls den Ansatz, personen- und parteiunabhängige Kriterien für zukünftige Entscheidungen zu schaffen.

Klare Kriterien dienen damit sowohl dem Wert der Ehrenbezeichnung als auch dem Schutz der Persönlichkeiten, über deren Ehrung der Stadtrat entscheidet sowie der gesellschaftlichen Akzeptanz der Entscheidung über Verleihung und Führung eines Ehrentitels.

gez. Hans Stachel                                                                     Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER Stadtratsfraktion   

gez. Markus Reichhart                       gez. Lisa Stachel 

gez. Stefan König                              gez. Angela Mayr