29.07.2019
Realisierungswettbewerb Kammerspiele

Realisierungswettbewerb Kammerspiele  

Ihr Schreiben vom 17.07.2018 

Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Springl, 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.07.2019. 

Wir bitten zunächst einmal um Verständnis, dass die Bayerische Architektenkammer zu aktuellen Vergabeverfahren keine Stellungnahmen abgibt. Im Hinblick auf den vorgetragenen Sachverhalt ist grundsätzlich festzuhalten, dass es sich um die Ergebnisse zweier vorangegangener Wettbewerbe handelt. Einmal den städtebaulichen Ideenwettbewerb sowie den nachfolgenden Realisierungswettbewerb für den Neubau der Kammerspiele. Die entsprechend eingegangenen Bindungen gelten fort und insoweit sollten jetzt die nun vorliegenden parallelen Überlegungen bei der weiteren Beauftragung und Entscheidungsfindung keinerlei Rolle spielen.  

Grundsätzlich dürfen wir im Hinblick auf das kollegiale Verhalten der Mitglieder der Bayerische Architektenkammer auf folgende Passagen hinweisen: 

1. Ziff. 4.4 Berufsordnung der Bayerischen Architektenkammer: 

Der Architekt darf eine angebahnte oder bestehende geschäftliche Beziehung zwischen einem anderen Architekten und dessen Auftraggeber nicht dadurch beeinträchtigen, dass er von sich aus und dem eigentlichen geschäftlichen Interesse in der gleichen Sache tätig wird. 

2. Ziff. 4.5 Berufsordnung der Bayerische Architektenkammer: 

Der Architekt verhält sich gegenüber anderen Wettbewerbsteilnehmern unkollegial, wenn er nach der Entscheidung des Preisgerichts den Versuch unternimmt, das Urteil oder die Empfehlung des Preisgerichts in einem ordnungsgemäßen Wettbewerbsverfahren nach RPW zu unterlaufen.

Für Ihre Entscheidung sollten diese Aspekte jedoch keine Rolle spielen, da es sich allein um das Verhalten der Kollegen untereinander handelt, bzw. im Folgenden um eine interne Angelegenheit zwischen der Bayerischen Architektenkammer und ihrem Mitglied.  

Grundsätzlich dürfen wir anmerken, dass die Bayerische Architektenkammer den Wettbewerb als das geeignete Instrument zur Vergabe von Planungsleistungen erachtet. Nach Votum einer unabhängigen Jury kann so für das Vorhaben die bestmögliche Lösung gefunden. Von einem solchen Verfahren unabhängige Planungen halten wir in diesem Zusammenhang für nicht förderlich, weil sie den Erfolg bzw. die Akzeptanz des Vorhabens im Ganzen gefährden können. 

Für den weiteren Verlauf und die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses dürfen wir der Stadt Ingolstadt weiterhin viel Erfolg wünschen. 

Mit freundlichen Grüßen  
Christine Degenhart